EINGEWÖHNUNGSPHASE

In meiner Tagespflege ist es mir sehr wichtig dem Kind eine behutsame Eingewöhnungsphase in enger Zusammenarbeit mit den Eltern zu bieten. Es ist für mich eine Grundvoraussetzung für das Wohlergehen des Kindes.

Das bedeutet, dass die Eltern sich ca. 4 Wochen Zeit nehmen sollten um ihrem Kind eine Eingewöhnung mit mir zu erleichtern. Somit kann das Kind während der Eingewöhnungszeit eine bindungsähnliche Beziehung ohne Stress zu mir aufbauen.
Das Ziel dieser Art von Eingewöhnung besteht darin, während der Anwesenheit eines Elternteils eine tragfähige Beziehung zwischen mir und dem Kind aufzubauen. Diese Beziehung soll bindungsähnliche Eigenschaften haben und dem Kind Sicherheit bieten. Durch eine gute Beziehung zu mir ist die Grundlage für ein gesunden Start in den neuen Lebensabschnitt für das Kind gelegt.
Darüber hinaus soll das Kind selbstverständlich meinen Tagesablauf mit all seinen Regeln, Ritualen aber auch den Menschen in meinem Haushalt und den Räumlichkeiten in aller Ruhe kennen lernen.
Für die Eltern bietet diese Eingewöhnungszeit eine besondere Form des Einblicks in die
Kindertagespflege bei mir, welche eine gute Grundlage für die zukünftige Erziehungs- und
Bildungspartnerschaft legt.
Ein für diese Zeit festgelegtes Elternteil und ihr Kind kommen die ersten drei Tage für ein bis zwei Stunden zu mir nach Hause. Dabei sollten sie sich zurückhaltend aber aufmerksam gegenüber den Signalen ihres Kindes verhalten. In dieser Zeit sind sie für ihr Kind der „sichere Hafen“, d. h. sie folgen dem Kind nicht, sind aber immer gut erreichbar und aufmerksam.

Ich werde vorsichtig versuchen, über Spielangebote Kontakt mit ihrem Kind aufzubauen. In diesen Tagen finden keine Trennungsversuche statt.

Am vierten Tag entfernen sie sich nach einiger Zeit aus dem Raum, nachdem sie sich von ihrem Kind verabschiedet haben. Lässt sich ihr Kind schnell von mir beruhigen oder ist es eher gleichmütig, kann die erste Trennung ca. 30 Minuten betragen. Wirkt das Kind hingegen verstört oder beginnt zu weinen ohne sich schnell trösten zu lassen, so sollte die Trennung nicht länger als zwei bis drei Minuten betragen.

Ich möchte keinen Druck auf das Kind ausüben noch versuchen es zu drängen. Mit der Zeit wird es für das Tageskind zur Selbstverständlichkeit mich zu sehen und mit dem anderen Kind zu spielen. Wenn das Kind sich freut mich zu sehen, es entspannt wirkt, sich frei in meinem Räumlichkeiten bewegt, dann ist die Zeit für den ersten Trennungsversuch gekommen.

Das Kind bestimmt das Tempo wann es für eine Trennung bereit ist! Sind die ersten Trennungsversuche geglückt ist das Schlimmste überstanden und die Eingewöhnung gilt als beendet.

BETREUUNGSVERTRAG

Wenn alle Beteiligten, Sie und ich als Tagesmutter nach einem Kennenlerngespräch uns eine gute Zusammenarbeit vorstellen können, wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen. Danach beginnt die Eingewöhnungszeit für ihr Kind.

Im Betreuungsvertrag werden verschiedene Punkte wie z.B. Zeit, Dauer, Kosten der Betreuung,... etc. geregelt.

Kosten

Ein Großteil der Kosten kann durch einen Antrag bei der wirtschaftliche Jugendhilfe übernommen werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Auch Kinder ab einem Jahr, deren Eltern nicht arbeiten steht laut Rechtsanspruch ein Betreuungsplatz mit 20 Stunden pro Woche zu.

Weitere Details können Sie dem Merkblatt der Wirtschaftlichen Jugendhilfe „Merkblatt Betreuungskosten (Tagespflege)“ auf der Internetseite www.kreis-calw.de entnehmen.

Nähere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie vom Fachdienst Kindertagespflege im Landkreis Calw:

Von Frau Haag
Fachdienst Kindertagespflege
Vogteistr. 42-46
75365 Calw
Telefon: 07051/160-146
Fax: 07051/795-741
E-Mail: Martina.Haag@kreis-calw.de